Frauen im Schatten der Männer? Zeitenwende in den Frauenrollen!

Zeitenwende in den Frauenrollen?!
Fotomontage: Tobias v. Stülpnagel (XVII/344)

Selbstbestimmtes Handeln war für die weiblichen Familienmitglieder etwas, was sie erringen, bisweilen erstreiten mussten.

Auch im Niederadel wies man das Haus und die Haushaltung zunächst den Frauen als Domäne zu. Hier besaßen sie als „Hausherrinnen“ die Entscheidungsgewalt. Über Haus und Haushaltung hinaus stellten auch Religiosität, Kontinuitätssicherung und ständische Selbstdarstellung zentrale Handlungsfelder dar, in denen die Frau Schlüsselfunktionen übernahm. Sie trug nicht nur eine öffentliche Verantwortung für die ihrer Hausherrschaft unterstellten Personen, sondern repräsentierte auch die Ehre ihres Hauses sowie die ihres Ehemannes. Sie war jedoch nicht selbstbestimmt und nicht gleichberechtigt.

Die seit dem 19. Jahrhundert einsetzende Industrialisierung führte zur Trennung von Haus und Arbeitsplatz. Das Ideal der „Hausfrau und Mutter“ wurde nun zum beherrschenden Leitbild und zur einzigen Bestimmung der Frau. Vor allem die Kaiserzeit (1871-1918) war zunehmend bestimmt von der Präsenz der Männer. Die Frau stand meist in seinem Schatten, förderte stets ihn und seine Karriere. Sie selbst war (von Beruf) „nur“ Gattin und Mutter, die familiäre Vorherrschaft hatte der Mann inne. In vielen Ausführungen der Familiengeschichte zu weiblichen Familienmitgliedern wird diese Vorstellung transportiert und wohl auch gelebt oder aber aus Gründen der „Nachrangigkeit“ durch einen geringeren Textumfang dokumentiert.

Daneben wurden in der Zeit der bürgerlichen Revolutionen (1815-1866) aber auch erste Bestrebungen sichtbar, das weibliche Rollenbild zu verändern. Die Forderungen nach politischen wie gesellschaftlichen Freiheiten, die immer lauter wurden, „entdeckten“ vereinzelt auch Frauen der Familie v. Stülpnagel für sich selbst, wie z.B. eine größere Mitsprache im öffentlichen Leben, die „Befreiung durch Beruf“ oder mehr Bildungsmöglichkeiten. Am Ausgang des 19. Jahrhunderts fand sich immerhin ein breites Ausbildungsangebot für sog. Frauenberufe im sozialen, pflegerischen und pädagogischen Bereich und – noch vor der verfassungsmäßigen Gleichstellung – die formale Zulassung von Frauen zu fast allen Ausbildungswegen, die bisher Männern vorbehalten gewesen waren. Vereinzelt – bisweilen gegen den „familiären mainstream“ – wurden diese Möglichkeiten von Frauen der Familie v. Stülpnagel genutzt. 

Um die Jahrhundertwende tauchte der Begriff “Die neue Frau” auf (erstmals Charles Reade in seinem Roman A Woman Hater, 1877), bezog sich auf die nicht-familienorientierte, eigenständige  Frau und wurde in Deutschland als kulturelles Vorbild in den 1920er Jahren prägend. Er bezeichnete ein neues kulturelles Muster für die Ausgestaltung des weiblichen Lebensentwurfs und dessen Entwicklung im Kontext der rechtlichen Gleichstellung. Für die Nationalsozialisten dagegen war bzw. blieb die Frau die Gehilfin des Mannes. In der Politik hatte sie nach deren Auffassung nichts zu suchen. Die nationalsozialistische Weltanschauung wies der Frau allein die Rolle als Mutter möglichst vieler Kinder zu. Mit Druck und der finanziellen Verlockung von Ehestandsdarlehen drängte der nationalsozialistische Staat die Frauen aus den Berufen und erschwerte ihnen den Zugang zum Universitätsstudium. Frauen der Familie v. Stülpnagel waren in beiden Vorstellungswelten unterwegs – mal mit, mal gegen, mal ohne Unterstützung der Großfamilie. 

Es waren überwiegend Frauen, die nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 mit dem Wiederaufbau zerstörter Dörfer und Städte begonnen hatten. Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes (1949) wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3, Absatz 2 gesetzlich verankert – und zog zahlreiche gesetzliche Veränderungen in den Bereichen des Ehe-, Straf- und Familienrechts nach sich. 

Heute spiegelt die Vielfalt der Lebens- und Familienformen, aus denen Frauen die für sie beste auswählen können, deren Recht auf Selbstständigkeit wider. Die Rollenbilder der Frau sind nicht mehr so starr definiert wie noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts. 

Heute entwickeln „Stülpnagel-Frauen“ zunehmend ihre Identität über eine eigenständige Leistung, absolvieren eine oder mehrere Ausbildungen und bringen vermehrt weibliche Lebensperspektiven ein. 

Heute sind es ganz wesentlich die beruflichen Tätigkeiten der „Stülpnagel-Frauen“, die der Familie auf der Basis eigener ökonomischer Selbständigkeit nicht nur ein vielfältiges, sondern auch ein vielgeachtetes Erscheinungsbild verleihen: „Stülpnagel-Frauen“ werden z. B. für ihre künstlerischen Arbeiten mit Preisen ausgezeichnet, sie entwerfen, organisieren und leiten Ausstellungen, sie verfügen über betriebswirtschaftliche Kompetenzen und agieren in Leitungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung, sie sind gefragte und kompetente Gesprächspartnerinnen für Funk und Fernsehen, sie machen sich mit eigenen Firmen und Geschäften selbständig, sie engagieren sich in der Hospizbewegung, Trauerbegleitung und in caritativen Organisationen, sie agieren als Repräsentantinnen in internationalen Organisationen, sie machen als Schauspielerinnen und Malerinnen von sich reden, sie wirken kreativ als Architektinnen am Bau öffentlicher Projekte mit, sie promovieren und habilitieren, sie arbeiten als Dozentinnen in Wissenschaft und Forschung, sie entwerfen Bühnenbilder und Kostüme, sie illustrieren und produzieren Bücher.

Im Familienverband sind derzeit 110 Namensträger*innen registriert. Davon sind 54 weiblich: 31 geborene und 23 eingeheiratete Frauen tragen den Namen „v. Stülpnagel“ .

Standesgemäße Abhängigkeit oder ökonomische Selbständigkeit?

In früheren Zeiten behauptete sich die Familie v. Stülpnagel – wie viele andere Familien im Adel auch – vor allem durch die Berufswahl der männlichen Familienangehörigen (Landwirte, Beamte, Soldaten). Nur langsam, aber stetig löste sich mit Beginn des 20. Jahrhunderts die Berufstätigkeit der weiblichen Familienangehörigen aus dem Kontext sowohl der standesgemäßen Abhängigkeit als auch der reinen Absicherung in Zeiten der Not und wurde zum Lebensinhalt, zur Möglichkeit, eigene Interessen und Fähigkeiten einzusetzen und zu entwickeln sowie schließlich ein eigenes materielles Standbein aufzubauen. Diese Entwicklung verstärkte sich nach dem Zweiten Weltkrieg; Berufsausbildung und Studium für die Töchter wurden jetzt immer selbstverständlicher.

Berufsausbildung und Studium werden immer selbstverständlicher! Foto: Christian Bergenthal

Männersprache und (un)sichtbare Frauen

Am Beispiel der Frauen in der Familie v. Stülpnagel wird deutlich, wie sehr die Wahrnehmung und damit auch Darstellung der Realität abhängig sind von zeitbedingten Wertungen und ihrer Sprache.

Werner v. Kieckebusch (1887-1975) hatte 1938 auf Bitte des Familienverbandes die Aufgabe übernommen, eine „Geschichte des Geschlechts v. Stülpnagel“ (Erster Band) aufzuschreiben; im Jahre 1957 wurde von ihm eine erste Fortsetzung bearbeitet. 1971 wurde eine zweite und 1986 eine dritte Fortsetzung von Joachim v. Stülpnagel (XIV/265, 1917-2004), dem Schriftführer der Familie von 1949-1993, angefertigt. Alle drei Fortsetzungen fanden 2009 schließlich Eingang in einen Zweiten Band der Geschichte des Geschlechts v. Stülpnagel, für den Karl Heinrich v. Stülpnagel (XV/306, geb. 1960) verantwortlich zeichnete. 

Die Chronisten sind männlich – die Familiengeschichte auch?

In einer adeligen Familie, in der der Name allein durch Heirat im Mannesstamme weitergetragen wird, finden Frauen anfangs kaum Eingang in offizielle Urkunden – sie bleiben weithin „unsichtbar“. So werden in den älteren, männlich verfassten Familienchroniken zu den Frauen häufig nur Geburt, Vermählung und Sterbedatum mitgeteilt oder ihre Existenz wird, wenn überhaupt, mit Bedauern bzw. einer gewissen Hilflosigkeit kommentiert. Diese „Vorgehensweise“ schlägt sich z.B. in der quantitativen Textaufteilung nieder und führt bisweilen zu einem Ungleichgewicht in den Lebensbildern.

 „Aus Christophs (IV/13, geb. 1504) Ehe sind zwei Kinder bekannt: Joachim und eine Tochter, deren Name nicht genannt wird“ (1938, S. 28).

„Aus Wolffs (VI/31, 1593-1666) erster Ehe stammen drei Kinder: Elisabeth, Joachim Friedrich und Ilsabe Dorothea, während aus der zweiten Ehe nur zwei Töchter hervorgingen: Katharina Sophie und Anna Elisabeth. So war sein Sohn Joachim Friedrich der einzige Stammhalter des Geschlechts.“ (1938, S.44).

„ … aus Alfred von Stülpnagels (XII/129, 1834-1902) Ehe war nur eine Tochter Elisabeth (1867-1912) hervorgegangen.“ (1938, S.141).

Im Lebensbild zu Heinrich von Stülpnagel (XI/89, 1799-1857) zitiert Werner v. Kieckebusch einen Brief, in dem dieser seinem Freund v. Wangenheim seine Sorge mitteilt, seine aus der Pension zurückkehrenden Töchter auf dem Lande unterhalten zu können: „Zu Ostern bekomme ich zwei Töchter von 16 und 17 Jahren zu Hause. Sage einmal, was fange ich mit den Wesen an? In der Stadt, nun ja, da gehen sie in den Anlagen spazieren, zum Kaffee, Thee, in Concerte und belustigen sich trefflich. Aber auf dem Lande!! Den ganzen Winter hindurch gibt’s vielleicht in der benachbarten Stadt (3 Meilen) zwei Bälle, wo, wenn´s Glück gut ist, einmal ein Lieutenant mit ihnen tanzt. Der liebe Gott sollte eigentlich dem Landmann gar keine Töchter bescheeren, sondern nur Söhne!“ (1938, S. 108). Auch wenn die Ausführungen Heinrichs vom Chronisten Werner v. Kieckebusch als Ausdruck eines eigenwilligen Humors kommentiert werden, sind sie doch zugleich ein Hinweis darauf, welche Geringschätzung den Töchtern entweder durch Heinrich selbst und/oder durch den Chronisten und seine Kommentierung zugemessen wird. 

Während von Heinrichs (XI/89, 1799-1857) Töchtern Marianne (XII/130, 1836-1873), Helene (XII/131, 1837-1892) und Elisabeth (XII/132, 1840-1895) in jeweils knappen, sechs bis zehn Zeilen umfassenden Beiträgen nur Geburt, Vermählung und Sterbedatum mitgeteilt werden, beschreiben die mehrseitigen Ausführungen zu den Söhnen Alfred (XII/129, 1834-1902), Claus (XII/133, 1843-1907) und Friedrich (XII/134, 1847-1914) umfassend deren Werdegang sowie ihre Leistungen und Verdienste für Familie, Volk und Vaterland (1938, S. 141 ff.)

In seinen Ausführungen zu Ferdinand v. Stülpnagel (XII/124, 1813-1885) und seiner Frau Cäcilie, geb. v. Lossow (1809-1886) „widmet“ der Chronist Werner v. Kieckebusch“ 306 Zeilen dem Mann (Ferdinand), nur fünf Zeilen werden für seine Frau (Cäcilie) verwendet (1938, S.138).

Die Redlichkeit in der Darstellung verlangt zugleich den Hinweis, dass sich in der Familienchronik von 1938 auch ein (!) Beispiel für eine sichtbare Beachtung weiblicher Familienmitglieder findet. Die Art, wie Wolff v. Stülpnagel (VII/31, 1593-1666) in seinem „Zeitbuch“ ausführlich über seine erste Frau Anna v. Holtzendorff (1595-1638) schreibt und die zärtlichen Eintragungen über seine Kinder zeugen von einer Wertschätzung, die Frauen in dieser Zeit (nach den Schrecken des Dreißigjährigen Krieges) eher selten entgegengebracht wurde. So schreibt Wolff über seine erste Frau:

„Anno 1595 ist sie gebohren auff Jacoby Tag (= 25.Juli) undt Dir Christo eingeleibet worden. Undt hat ihr der Vater zuschuelet, daß sie fertig schreiben undt lesen können, biß se zu ihren Jahren daß fleißig Haußhalten undt ihre junfferliche Arbeit mit Fleiß verrchtett. Anno 1616 ist auff christliches Anwerben und Radtschlagen Wulff von Stulpenagell zugesagt und den 9.Tach vohr heiligen Weihnachten vertrauwett worden. Mit demselben hatt sie n der Ehe gezeugett 3 Kinder, als einen Sohn undt 2 Tochter. Die 2 hingegen noch Gott Lob am Leben undt de jüngste aber nur 6 Wochen nur gelebett. Anno 1638 den 12. Juli in der Nacht zwischen 12 undt 1 Uhr sanft undt selich von dieser Welt abgeschieden undt den 3.Tach dahrnacht im Kloster in der heiligen Dreifaltikeitt de Begräbnis gekauffet undt dahrin begraben worden, mit die Cereminien, die dahr hat dehrmalen zu haben können.

N.B. Sie ist aber eine tugentsahme und fromme gottselige Frauw gewesen, gehrn zur Kirchen gegangen, offtmals daß hoch wirdige sacramentum gebrauchet.“ (W. v. Kieckebusch 1938, S. 41f.)

Und über die Geburt seiner ersten Tochter Elisabeth (VII/36, 1618-1680) vermerkt Wolff im „Zeitbuch“:

„Anno 1618 den ander (2.) Augusty auff den Schöntach von ungerechten Haußhelter umb 5 Uhr auff den Abendt ist mein liebeß Tochterlein Elisabeth von Stulpenagelß auff dieser Weldt gebohren und ist auch denselben Anbent, weil eß schwach gewesen den Herrn Chrsto zu der heiligen Tauffe einverliebett worden.“ (W. v. Kieckebusch 1938, S. 47).

Wolffs drittem Kinde Ilsabe Dorothea (VII/38, 1632-1633) war nur ein ganz kurzes Leben beschieden. In seinem „Zeitbuch“ schreibt er darüber:

„Mein allerliebste Töchterlein Ilsabe Doertchke S(elig) ist den 30. Januari Anno 1633, hatt Gott der Allmechtige nach seinem veterlichen Willen undt Rat zwischen 12 undt ein Uhr in der Nachtte von dieser müheselichen Welt gahr sanfft und stille abgeforderett unt zhue sch in sein eweges Himmelreiche genommen. Der Sehlen Gott gnedich sein unt ihr sampt allen Auserwehlten am jungsten Tage eine frohliche Aufverstehung verleihen durch unsen Heren Jesum Christum. Amen.“ (v.Kieckebusch 1938, S.50)

 

In den Fortsetzungsbänden und Nachträgen der Familienchronik verlieren die geschlechtsspezifischen Engführungen in der Sprache langsam, aber zusehends an Bedeutung. Zwar werden noch bis Mitte der 1950er Jahre (!) männliche Lebensbilder zulasten von weiblichen Biographien ausgeführt und verstärken so zunächst weiter das Ungleichgewicht in der Darstellung und Wertschätzung männlicher und weiblicher Namensträger:

Im 1. Fortsetzungsband der Familienchronik von 1957 werden beispielsweise in den Lebensbildern der weiblichen Namensträgerinnen Waltraut (XIV/243, 1917-1977) und Maria (XIV/255, 1918-1975) – mit Ausnahme des Heiratsdatums – ausführlich und wortreich ihre Männer (Wilhelm von Brünneck / Hans Uffenorde) und deren Verdienste beschrieben (1957, S. 15 und 17).

Aber gleichzeitig finden Frauen auch Eingang in die bisher Männern vorbehaltenen Rubriken der Chronik: 

Während die Ausführungen zur „Ehrentafel“ in der Familienchronik von 1938 (S. 275 ff.) noch deutlich den Geist und die Sprache des Nationalsozialismus atmen und ausschließlich den Heldentod der männlichen Familienmitglieder im 1. Weltkrieg betrauern, werden in der „Ehrentafel“ im 1. Fortsetzungsband der Familienchronik von 1957 auch Frauen gewürdigt, „die den Heldentod starben oder den Einwirkungen des Krieges zum Opfer fielen“ (S. 2 ff.). 

In den Fortsetzungen 2 (1971), 3 (1986) sowie im 2.Band (2009) werden die biographischen Texte nicht mehr von einem männlichen Chronisten allein verfasst, sondern unter Zugrundelegung von Angaben einzelner Familienverbandsmitglieder oder deren Angehörigen zusammengestellt. Diese Vorgehensweise birgt zwar die Gefahr der Subjektivität in sich, und die Endredaktion liegt auch weiterhin in den Händen eines männlichen Familienmitglieds, aber es wird in kleinen Schritten auch erkennbar, dass die Texte der weiblichen Lebensbilder umfassender werden, öfter den Eigenwert der Frau als Individuum thematisieren und zugedachte Rollenerwartungen überschreiten. So werden in der Sprache der Familienchronik die Stülpnagel-Frauen zunehmend „sichtbarer“, ohne jedoch im Sprachgebrauch schon die Gleichstellung der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen! 

Frauen, die „Nägel mit Köpfen“ machen

Von Beginn an sind „Stülpnagel-Frauen“ in Familien hineingeboren worden, in denen nur die männlichen Nachkommen zählten. Hierfür sind bis heute zum einen die Salischen Rechtsprinzipien (Lex Salica) verantwortlich, nach denen bei ehelicher Abstammung Adel und Name nur im Mannesstamm vererbt werden. Zum anderen blieben auch adelige Frauen den zeitbedingten und ständischen Rollenerwartungen unterworfen. In beiden Fällen wurden Frauen in dieser von Männern dominierten Ordnung weder als selbständig noch als mündig betrachtet. 

Gleichwohl hat es in der Familie v. Stülpnagel, wie auch in anderen adeligen Familien, immer wieder Frauen gegeben, die ihre Identität über eine eigenständige Leistung entwickelt haben und mit ihrem Lebensentwurf ihrer standesgemäßen und zeitbedingten Rollenzuschreibung widersprachen. Sie haben verstärkt weibliche Lebensperspektiven eingebracht, ihren häuslichen Bereich überschritten und in Anlehnung an ihren Namen „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Damit fielen sie in ihrer Zeit „aus der Rolle“ bzw. auch „aus dem Rahmen“ ihrer Familientradition und schufen gleichzeitig mögliche neue Anknüpfungspunkte für ein anderes Rollenverständnis in der Familie v. Stülpnagel. 

Beispielhaft werden im Folgenden Frauen vorgestellt, die in ihrer Zeit sowie in Anlehnung an ihren Namen und das Familienwappen „Nägel mit Köpfen“ gemacht haben.

Dabei beschränken sich die Porträts auf Frauen, die in der Vergangenheit gelebt und gewirkt haben. Grundlage der Ausführungen sind die archivalischen Aufzeichnungen der Familiengeschichte. Sofern historische Informationen und Zusammenhänge zum besseren Verständnis notwendig erscheinen, werden die Ausführungen durch Fotos, Bilder, Objekte und Texte anderer Autoren*innen ergänzt.

Wappen der Familie v. Stülpnagel

Ida v. Stülpnagel, geb. v. Holtzendorff [XII/129] (1840-1910)

Der Mann ist der Kopf, die Frau der Hals: sie dreht ihn in die richtige Richtung! Vielen Menschen war er unheimlich: Friedrich v. Holstein (1837-1909). Den “Mann mit den Hyänenaugen” nannte Bismarck ihn einmal. Seine souveräne Aktenkenntnis, sein phänomenales Gedächtnis…

Charlotte v. Stülpnagel [XI/96] (1790-1863)

Für Freiräume im Denken und in der Begegnung Um 1800 war Berlin en vogue: in keiner deutschen Stadt wirkten mehr Künstler, Schriftsteller und Gelehrte, in keiner gab es mehr Lesegesellschaften und private Bibliotheken. Die Französische Revolution hatte die Ständegesellschaft in…

Sigrid v. Knobelsdorff-Brenkenhoff, geb. v. Stülpnagel [XV/279] (1921-2008)

Vorstoß in die Chefetage – als Seiteneinsteigerin und ohne Quote! Sigrid, fünfte Tochter von Joachim von Stülpnagel (XIV/232, 1880-1968) und Irmgard, geb. v. Kracht (1883-1974), heiratete am 30. Januar 1944 auf dem pommerschen Gut Rauden Maximilian v. Knobelsdorff-Brenkenhoff (1913-1944). Schon kurz…

Marline v. Stülpnagel [XIV/227] (1917-2006)

Soziales Engagement als tragbares Zeichen! An männliche Mitglieder der Familie v. Stülpnagel sind Orden und Ehrenzeichen in Hülle und Fülle verliehen worden – wie aber ehrte man die Frauen?  Soziales Engagement wurde bei Frauen immer vorausgesetzt. Erst nach 1945 begann…

Anita v. Hoffmann Gräfin v. Hoffmansegg, geb. v. Stülpnagel [XIII/189] (1893-1965)

Frauen halten das Leben am Laufen! „Frauen halten das Leben am Laufen“ – nicht nur in Krankenhäusern, in Pflegeheimen und in Zeiten von Corona! Auch 1945, in den Wirren von Flucht und Vertreibung am Ende des Zweiten Weltkriegs, schulterten Frauen…

Ursula Jansen-v. Stülpnagel, geb. v. Stülpnagel [XIV/247] (1913-1962)

Das Märchen von der weiblichen Bildungsunfähigkeit Heute ist es völlig normal, dass Frauen eine akademische Laufbahn einschlagen, doch erst 1909 war es Frauen an allen deutschen Universitäten gestattet zu studieren. Ausgerechnet eine Frau erwirbt als erstes Mitglied der Familie den…

Hedwig v. Stülpnagel [XII/149] (1832-1911)

Emanzipatorische Mission oder kolonialer Feminismus? Hedwig v. Stülpnagel, geboren am 23. Juni 1832 in Potsdam, engagierte sich schon früh in der „Morgenländischen Frauenmission“. Ihr diakonisches Engagement verfolgte zeitlebens die Absicht, den Frauen ihrer Zeit über den Weg der Mission zur…

Anna Pappritz (1861-1939)

„Es gibt nur eine Moral für beide Geschlechter“ Anna Pappritz (1861-1939) Tochter von Carl Richard Pappritz und seiner Frau Pauline, geb. v. Stülpnagel [XII/142] (1830-1911) Als sie am 9. Mai 1861 im märkischen Radach (heute Radachów) das Licht der Welt…

Malwine v. Stülpnagel, geb. v. Natzmer [XII/134] (1854-1931)

Talent kennt kein Geschlecht!   Die gesellschaftliche Beachtung für eine adlige Frau galt zumeist ihrer Rolle, kaum ihren individuellen Talenten und Fähigkeiten. Deswegen sind auch unter den Frauen der Familie v. Stülpnagel die besonderen Begabungen und Charaktere oft verborgen geblieben.…

Anna v. Stülpnagel [XII/109] (1827-1903)

Gleichberechtigung statt Eheherrschaft! Bis weit in die Neuzeit hinein war Ehe ein herr-schaftliches Privileg, das an eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage und die Erlaubnis des (Lehns-) Herrn gebunden war. Da die Ehe im Wesentlichen die Voraussetzung für die wirtschaftliche Überlebensgemeinschaft “Ganzes…

… und die Frage nach der Gleichberechtigung heute?!

In einem Adelsverband, in dem Frauen bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nur eine nachgeordnete Rolle zugewiesen war und ihre Lebensläufe lange Zeit mit nur wenigen Zeilen und eher als schmückendes Beiwerk für die seitenlang beschriebenen Leistungen ihrer Männer Eingang in die Familienchroniken gefunden haben, wird der Ruf nach gleicher Beachtung, nach Gleichstellung und gleicher Teilhabe, nach Gleichberechtigung heute lauter.

Nach alter Adelstradition und nach der gegenwärtigen Auffassung der deutschen Adelsverbände kann eine „Stülpnagel-Linie“ nur „im Mannesstamm“, also durch Söhne fortgeführt werden. Grundlage hierfür ist das aus dem 6. Jahrhundert stammende sog. Salische Recht (Lex Salica), das die Zugehörigkeit zum historischen Adel regelt und an dem die Adelshäuser auch weiterhin festhalten. Danach erwirbt eine nichtadlige Frau durch Heirat mit einem adligen Mann die Zugehörigkeit zum Adel (“adelige Namensträgerin”), nicht aber der Mann durch Heirat mit einer adligen Frau. Sollte er gemäß den Möglichkeiten des geltenden deutschen Namensrechts sich dazu entscheiden, den adeligen Nachnamen seiner Frau anzunehmen, wird er nach diesen Regeln als “nicht adeliger Namensträger” eingestuft. Umgekehrt verliert die aus einer adligen Familie stammende Frau durch Heirat mit einem Nichtadligen die Zugehörigkeit zum Adel, nicht aber der Mann durch Heirat mit einer nichtadligen Frau. Entsprechend wird die Zugehörigkeit der Kinder zum Adel vom Stand des (ehelichen) Vaters bestimmt. Diese Regeln haben heute nur noch interne vereinsrechtliche, keine öffentlich-rechtliche Bedeutung mehr. Sie stehen im Gegensatz zu den geltenden namensrechtlichen Bestimmungen, da sie fundamentalen Verfassungsgrundsätzen wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) und der Gleichberechtigung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) widersprechen.

Solange man im wesentlichen unter sich heiratete und streng auf die lupenreine adelige Abstammung sowie die Ebenbürtigkeit der Ehepartner achtete, bedeutete die Regelung nach Salischem Recht „nur“, dass Frauen kein Familienoberhaupt werden konnten und kein Erbrecht hatten – selbst wenn keine erwachsenen Brüder da waren.

„Als erste der drei Töchter Wolfgangs (V/17, um 1522 – zwischen 1566-1571) aus seiner Ehe mit Ursula von Sack ist urkundlich nur Anna (V/27, urk. 1583 – vor 1594) bekannt, die sich im Jahre 1583 mit Matthias (Mattheus) von Arnstorff auf Wilsickow vermählte. (…) Matthias starb 1608 und hinterließ keine Lehnserben. Anna hatte ihm nur drei Töchter geschenkt.“ (Geschichte des Geschlechts v. Stülpnagel 1938, S. 38f.)

Folglich nahm und nimmt man bis heute – in Anwendung des Salischen Rechts – lieber das Aussterben einer Familie in Kauf, als Frauen zu gleichberechtigten Trägern des Adels zu machen. Das Festhalten an dieser maskulinen Tradition wird in einzelnen Fällen sogar auch für das Erlöschen von verschiedenen bürgerlichen „Stülpnagel-Linien“ herangezogen, in denen zur Fortführung der Linie keine Söhne geboren wurden.

„Mit Caroline Bartel, Tochter eines Dorfschullehrers, hatte Hans einen unehelichen Sohn, August Otto Adolf Stülpnagel, der in Berlin eine Buchhandlung unterhielt. Dieser bürgerliche Stülpnagelsche Ast starb mit dem Tode seines Enkels im Mannesstamme 1963 wieder ab, da dieser, Oberstudiendirektor Professor Adolf Stülpnagel, nur zwei Töchter hatte.“ (Geschichte des Geschlechts v. Stülpnagel 2009, S. 407)

Dass diese „Regel“ in unserer Zeit, die zur gleichen Berechtigung und Befähigung von Frauen eine andere Auffassung hat als das 6. Jahrhundert, bei großen Teilen der Gesellschaft auf Befremden stößt, ist nachvollziehbar. Frauen und Männer sind nicht gleich, aber gleich an Rechten und Würde. Wie aber kann Geschlechtergerechtigkeit (als gleiche Partizipation, Sichtbarkeit und Eigenverantwortung beider Geschlechter in allen Sphären des öffentlichen und privaten Lebens) heute in einem Adelsverband umgesetzt werden, der sich allein „im Mannesstamme“ fortführt?

Neben der Unvereinbarkeit mit fundamentalen Verfassungsgrundsätzen erscheinen auch inhaltliche Aspekte bedenkenswert: In einer „adeligen Monokultur“ gibt es keine wechselseitige Korrektur der Geschlechter. Es gibt auch keine Variantenbreite im Handeln, Denken und Fühlen, die aus der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten erwächst. Der durch Vertreterinnen des anderen Geschlechts ganz selbstverständliche alternative Blick auf Tun und Denken fehlt. Welche Perspektivveränderungen würden sich wohl bei einem geschlechtergerechten Zugang zu allen Ämtern in einem adeligen Familienverband ergeben? Ist es vorstellbar und möglich, dass der adelige Familienverband in Zukunft von einer adeligen Frau v. Stülpnagel geleitet wird? 

Der politische Bedeutungsverlust des Adels, die gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen über eine gleichberechtigte Teilhabe, das veränderte Namensrecht und die zunehmende ökonomische Selbständigkeit der Frauen lassen auch im Familienverband v. Stülpnagel in den nächsten Jahren die Suche nach einem zeit- und verfassungsgemäßen Umgang mit dem Grundrecht auf gleiche Befähigung und Teilhabe von Männern und Frauen in einer adeligen Familie erwarten – man/frau darf gespannt sein!